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By: Kaspar An: 20. Juni 2016 In: Allgemein Comments: 0

Was sind Legionellen ?

Legionellen sind bewegliche stäbchenförmige Bakterien. Sie sind weltweit verbreitet und leben sowohl in süßem als auch salzhaltigem Wasser. In kleinen Mengen stellen sie für den Menschen kein Risiko dar – steigt ihre Konzentration jedoch stark an, können sie die Legionärskrankheit oder das Pontiac-Fieber verursachen.

Beim Pontiac-Fieber handelt es sich um eine leichtere Atemwegsinfektion mit grippeähnlichen Symptomen. Sie kommt recht häufig vor. Die seltenere aber epidemiologisch auftretende Legionärskrankheit führt allerdings zu einer schweren Form der Lungenentzündung. Sie verläuft unbehandelt oder bei immun geschwächten und chronisch kranken Menschen mit einem recht hohen Prozentsatz tödlich. Alle Fälle von Legionärskrankheit sind dem Gesundheitsamt meldepflichtig.

Legionellen vermehren sich bevorzugt in natürlichen und künstlichen Warmwassersystemen bei Temperaturen zwischen 25 und 55 Grad Celsius. Auch längere Stehzeiten des Wassers spielen eine wichtige Rolle. Trinkt man aus diesem Wasser, besteht keine direkte Gesundheitsgefährdung. Erst die Aufnahme von Erregern durch Inhalation kleinster Wassertröpfchen (Aerosole) kann zur Infektion führen. Hat man sich infiziert, erfolgt allerdings keine Übertragung von Mensch zu Mensch.

Wo besteht in unseren Gefilden eine mögliche Gefährdung?

Legionellen kommen dort vor, wo Wasser optimale Bedingungen für ihre Vermehrung bietet. Das kann beispielsweise der Fall sein in

  • Warmwassererzeugungs- und Warmwasserverteilungsanlagen
    (z. B. in Wohnhäusern, Krankenhäusern, Heimen, Hotels)
  • Luftwäschern von Klimaanlagen und Luftbefeuchtern
  • Kühltürmen (z. B. bei Kraftwerken)

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  • Biofilmen (=Schleimschicht aus z. B. Bakterien, Algen, Pilzen,Protozoen)
  • Badebecken, Whirlpools und Duschen
  • sonstigen Anlagen, die Wasser zu Tröpfen zerstäuben (z. B. Nebelerzeuger)
  • Totleitungen und Wassertanks
  • mäßig genutzten Feuerlöschleitungen mit Trinkwasseranbindung.

Trinkwasserverordnung und Legionellen

Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) schreibt in ihrer aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch die am 14.12.2012 in Kraft getretene „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“) eine regelmäßige Untersuchung auf Legionellen vor.

legionellen_schaubild2Wer ist betroffen?

Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation,

  • in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird und
  • die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthält und
  • die Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Was bedeutet öffentliche und gewerbliche Tätigkeit?

Die Abgabe von Trinkwasser an einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis (z. B. in Schulen) kennzeichnet die „öffentliche Tätigkeit“. Bei der „gewerblichen Tätigkeit“ handelt es sich um die Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer Vermietung oder anderen selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit.

House building and city construction concept: evening outdoor urban view of modern real estate homes

Großanlagen im Sinne der TrinkWV 2001

In der neuen Trinkwasserverordnung werden Großanlagen (z. B. in Wohngebäuden, Hotels, Altenheimen, Krankenhäusern, (Schwimm-)Bädern, Sport- und Industrieanlagen, Campingplätzen) über folgende Parameter definiert:

  • Die Trinkwasser-Installation beinhaltet einen Warmwasserbehälter größer als 400 Liter.
  • In den Leitungen von der Warmwassererzeugung bis zum Wasserhahn befinden sich mehr als 3 Liter Warmwasser.

Jeder Betreiber einer Anlage, die diese Voraussetzungen erfüllt, ist ab dem 1. November 2011 dazu verpflichtet, diese dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden und eine Trinkwasseruntersuchung durchführen zu lassen.

Wer muss wie untersucht werden ?

Öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, sich einmal jährlich an mehreren repräsentativen Probenentnahmestellen auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Für Besitzer, Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen beträgt das geforderte Untersuchungsintervall drei Jahre.

Wer muss nicht untersucht werden ?

Nicht untersucht werden müssen dezentrale Trinkwasser-Installationen mit elektrischen oder gasbetriebenen Durchlauferhitzern in jeder einzelnen Wohneinheit bzw. in einzelnen Räumen wie Bad oder Küche.

Auch Zirkulationsleitungen und entsprechende Anlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen, die der routinemäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen unterliegen. (Zirkulationsleitungen sind Leitungen ohne Entnahmestelle, wo erwärmtes Wasser zum Warmwassererzeuger oder Warmwasserspeicher zurückgeführt wird.) Sollten immun geschwächte oder chronisch kranke Menschen ein Ein-oder Zweifamilienhaus bewohnen, empfehlen wir allerdings auch in diesem Fall dringend eine Legionellenprüfung.

Wer darf die Untersuchungen durchführen?

Sowohl die Probennahme als auch die Analyse müssen durch entsprechend geschultes und in das Qualitätsmanagementsystem eines nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Prüflabors eingebundenes Fachpersonal entnommen werden. Das Labor muss zudem gemäß § 15 Abs. 4 TrinkwV für die mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser zugelassen und in einer der Landeslisten der Bundesländer veröffentlicht sein.

Auf der Internetseite des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) ist eine Liste der in NRW zertifizierten Labore aufgeführt:

www.landesumweltamt.nrw.deanalytik_rv/tw_ustellen.htm

Drinking water in the test tube for chemical and microbiological analysis

Wie lange und wie teuer?

Eine Probeentnahme dauert ca. 10 Minuten. Die Kosten für Entnahme und Analyse betragen bis zu 50,- Euro und können z. B. auf die Mieter umgelegt werden.

Welcher Wert ist die Grenze?

In der Trinkwasserverordnung ist für Legionellen ein Technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 ml festgelegt. Wird bei einer Untersuchung eine Überschreitung dieses Wertes festgestellt, muss dies unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Es kommt außerdem gemäß § 16 Abs. 7 TrinkwV zu weiteren Pflichten und technischen Maßnahmen wie einer Gefährdungsanalyse vor Ort bis hin zu einer ggf. erforderlichen umfassenden Sanierung der Trinkwasser-Installation.

Kann man vorbeugen?

Ja, das kann man. Denn für die Errichtung und den Betrieb von Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen gilt in Deutschland das DVGWArbeitsblatt W 551 über „technische Maßnahmen zur Verringerung des Legionellenwachstums“ vom April 2004. Die Vorhaltetemperatur eines Warmwasserbehälters sollte demnach konstant bei mindestens 60 °C gehalten werden.

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Außerdem sollte Trinkwasser möglichst kühl gehalten und vor unerwünschter Erwärmung, z. B. durch Sonneneinstrahlung oder nahegelegene Heizungsleitungen, geschützt werden. Werden Wasserentnahmestellen zu selten genutzt, sollte bei Gebrauch das Wasser so lange laufen, bis eine konstant warme Temperatur aus dem Hahn kommt.

Was tun, wenn das Kind bzw. die Legionellen in den “Brunnen” gefallen sind ?

Von der Ultrafiltration über die thermische und chemische Desinfektion über das Aachener Konzept bis hin zur elektrolytischen Herstellung vor Ort oder die Mikrobiozide Kontaktwirkung gibt es zahlreiche Konzepte zur Bekämpfung von mit Legionellen kontaminiertem Wasser

RE_Logo_01Was kann die Peter Kaspar GmbH tun?

Wir beraten Sie in allen Fragen der Legionellenprüfung. Wo bestehen Gefahren? Wer ist betroffen? Wie kann man vorbeugen? Was ist zu tun, wenn der Grenzwert überschritten ist? Unser Unternehmen ist für die Entnahme von Proben zur Legionellenprüfung zertifiziert. Unsere Entnahmen geben wir an das Wasserlabor der Rheinenergie Köln weiter.

Dieses Labor steht in der oben genannten Liste der für Trinkwasseruntersuchungen zugelassenen Laboratorien des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus unterbreiten wir Ihnen für Ihre Gefährdungssituation entsprechende Vorschläge zur Vorbeugung der Legionellengefahr. Schließlich erarbeiten wir das für Sie optimale Konzept zur Verminderung von Legionellen und sorgen auch für dessen effektive Umsetzung, sollte es zur Überschreitung des technischen Maßnahmewertes gekommen sein.